Sonntag, 31. Dezember 2017

Jahresrückblick 2017

Es sind nur noch wenige Stunden bis das neue Jahr beginnt.  Seit Tagen sieht man Rückblicke im Fernsehen. So habe ich mir auch meine Gedanken gemacht. Denn im Jahr 2017 ist viel bei mir passiert, was mich beruflich geprägt hat.

Das Jahr fing zwar recht ruhig an, aber Ende Januar kam ein Anruf, der mir für mehrere Monate den Wiedereinstieg ins Dozentenleben ermöglichte. Ab Februar bis Ende Mai war ich also im Bereich DaZ tätig. Lernte verschiedene Nationalitäten kennen und auch ihre Lebensweise. Besonders interessant war der Austausch zu verschiedenen Feiertagen, wie etwa Ostern.

Noch während dieser Kurs lief, kam das Angebot danach bei einem anderen Bildungsträger unter Vertrag genommen werden. Damit bin ich seit Anfang Juni damit betraut Menschen zu helfen, die einen neuen Job suchen. Oft genug mit Teilnehmern denen man erst mal die Angst vor der Computertechnik nehmen muss. Aber wenn sie nach vier Wochen so weit sind, dass ohne Unterstützung ein Bewerbungsschreiben erstellen können, dann erfüllt es mich mit Stolz.

Im neuen Jahr wird es beruflich etwas Neues bei mir geben. Dazu werde ich hier berichten, wenn die Zeit dafür reif ist. Aber es wird hier auch zu vielen anderen Themen neue Texte geben.
Doch was wäre so ein Blog ohne seine Leser? Gar nichts und deswegen wünsche ich allen meinen Lesern einen guten Rutsch ins Jahr 2018 und vor allem ganz viel Glück in allen Bereichen.

Dienstag, 5. Dezember 2017

Was man im Dezember noch erledigen sollte

Bildrechte: Sabine Wolfram, Plauen
KfZ-Versicherung, Zahnarzt und die Kontrolle von eingehenden Rechnungen sollten im Dezember erledigt werden.

Das Jahr neigt sich dem Ende und viele Menschen wollen unser Bestes. Nämlich unser Geld. Dabei sind nicht nur die Händler vor Ort und die Versandunternehmen gemeint, sondern auch die Autoversicherung, Zahnärzte und Handwerker, die noch Rechnungen verschicken. Auch die Energieversorger spielen zum Jahresende noch mal bei den Preisen und man sollte da vielleicht ein Wechsel in Betracht ziehen.




Neue Einstufungen der Autoversicherungen

Meist bekommen wir Fahrzeughalter beziehungsweise die Versicherungskunden im November die Post von unserem Versicherer. Mit diesem Brief wird uns mitgeteilt, welche Einstufung wir im Schadensfreiheitsrabatt im kommenden Jahr haben und in welche Typklasse das Fahrzeug dann eingestuft wird. Werden die Beiträge höher, so kann mich sich entscheiden, ob den höheren Beitrag bezahlt oder doch lieber eine andere Versicherung sucht, die günstiger ist.
Dazu haben Sie vier Wochen Zeit, sobald Ihnen das Schreiben mit dem höheren Beitrag zugegangen ist. Normal ist der Stichtag für Kündigungen der Kraftfahrtversicherungen am 30. November. Doch bei einer Beitragserhöhung kann man sein Sonderkündigungsrecht nutzen. Dazu schicken Sie ein entsprechendes Schreiben, vorzugsweise per Einwurfeinschreiben, an Ihrer Versicherung. Nennen Sie in diesem Brief ihre Versicherungsdaten, den Betreff "Kündigung wegen Beitragserhöhung" und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung binnen zwei Wochen ein. Sobald diese Bestätigung da ist, können Sie sich an einen neuen Versicherer wenden und dort Ihr Fahrzeug versichern.

Zahnarztbesuch und Stempel im Bonusheft

Waren Sie in diesem Jahr noch nicht beim Zahnarzt, dann sollten Sie unbedingt noch einen Termin vereinbaren. Denn der jährliche Besuch, samt dem Stempel im Bonusheft, spart bei Zahnersatz viel Geld. Zwar zahlen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Hälfte für eine Krone, Brücke oder Implantate, aber man kann noch mehr Zuzahlung durch ein lückenlos geführtes Bonusheft bekommen. War man fünf Jahre lang mindestens einmal im Jahr den Zahnarzt besuchen, so bekommt man 20 Prozent mehr Zuzahlung. Bei zahn Jahren sind es schon 30 Prozent.  Hätte man nun einen Zahnersatz zu bekommen, der 1.500 Euro kostet, so müsste man bei fünf Jahren nur 450 Euro selbst zahlen. Nach zehn Jahren sind es nur noch 300 Euro. Ohne Bonusheft zahlt der Versicherte 750 Euro selbst.

Handwerkerrechnungen prüfen

Manche Handwerker vergessen schlichtweg eine Rechnung zu stellen, wenn sie ihre Arbeit erledigt haben. Nun kann es durchaus passieren, dass der Handwerker Jahre später merkt, dass er noch Geld bei Ihnen einfordern könnte. Ja, er könnte, wenn die Verjährung noch nicht abgelaufen ist. Zum 31. Dezember 2017 verjähren alle Forderung, wo die Leistung bis zum Jahr 2014 erbracht wurde. Sollten Sie also eine Rechnung erhalten, wo die Bezahlung für Leistungen aus dem Jahr 2013 eingefordert werden, so können Sie sich entspannt zurück lehnen, da die Forderung bereits verjährt ist.
Vereinfacht gesagt, beginnt die Verjährung zum Jahresende des Jahres in dem der Auftrag ausgeführt wurde und endet nach 3 Jahren, sofern zwischenzeitlich keine schriftliche Erinnerung dazu kam.

Energieversorger wechseln

Auch die Energieversorger ändern meist zum Jahresende ihre Preise. Bei unbefristeten Verträgen kann man als Kunde in der Regel mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Doch bei Langzeitverträgen muss man auf sein Sonderkündigungsrecht verweisen, wenn die Preis erhöht werden. Im Gegensatz zur KfZ-Versicherung hat man hier meist nur 14 Tage nach Erhalt der Preiserhöhung Zeit, um seine Kündigung schriftlich einzureichen. Die Angaben sind die selben, wie bei der Kündigung der KfZ-Versicherung. Nur dass Sie halt die Daten aus Ihrem Vertrag vom Energieversorger einsetzen müssen.